Wir freuen uns Sie an den folgenden Terminen wieder mit Livemusik in unserem Restaurant begrüßen zu dürfen. Reservieren Sie gerne für den 27.5., 10.6., 17.6. oder 24.6. einen Tisch bei uns im Alten Stiftshaus.
Die Gutscheine haben an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen gesetzlichen Feiertagen bezogen auf den Standort des jeweiligen Gutschein-Anbieters keine Gültigkeit. Ebenso gelten sie nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01..
Die Gutscheine müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen im Sinne der MobileGutscheine-Regeln sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang für Kunden mit oder ohne Gutschein während der aktuellen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird. Wird vom Gutschein-Nutzer explizit ein separater Raum für Feierlichkeiten angemietet, hat der Gutschein für diese Gesellschaft ebenfalls keine Gültigkeit.